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Fischereischein


Der Fischereischein - allgemeine Informationen

Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. In der Mehrzahl der europäischen Nachbarstaaten ist der Besitz eines Fischereischeins zum Angeln nicht notwendig. Zeitlich befristete Angellizenzen werden dort in der Regel ohne vorherige Prüfung bei Gemeindeverwaltungen, Postämtern oder in Tabakgeschäften verkauft. Als Zugeständnis an den Tourismus folgen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als einzige deutsche Bundesländer unter Einschränkungen diesem international üblichen Reglement. So können beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern - auch von Einheimischen - auf vier Wochen begrenzte Urlauberfischereischeine, auch Touristenfischereischeine genannt, gegen eine Gebühr von 20 Euro erworben werden, in Schleswig-Holstein sogar für 40 aufeinanderfolgende Tage, dafür jedoch nur von Personen mit Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes.

In Sachsen-Anhalt werden Fischereischeine durch die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Fischereibehörde erteilt.

Fischereischeine werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt. Jugendliche vom vollendeten achten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können einen Jugendfischereischein erwerben, bei dem nur eine mündliche Prüfung verlangt wird. Für gute Schüler ist es möglich, den Erwachsenenfischereischein ab 10Jahren zu erwerben. Sie erhalten ihn aber erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres ohne erneute Prüfung. Bis dahin ist es den Jugendlichen nur erlaubt im Rahmen des Jugendfischereischeines zu angeln. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.

Für Bürger, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, besteht die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.
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Siehe auch



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