Fischereischein


Der Erwerb (erstmalig)


Voraussetzungen zum Erwerb des Fischereischeines

Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen einer Fischerprüfung bzw. Jugendfischerprüfung. In der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fischarten, die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz und Tierseuchenrechts nachzuweisen.

Seit dem 01.01.2006 ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung der Besuch eines 30stündigen Vorbereitungslehrganges, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Der Blankenburger Anglerverein, bietet diese Lehrgänge in unserer Region an. Diese Aufgabe haben die Sportfreunde Hans Noack und Klaus Müller übernommen. Über aktuelle Termine, werden wir Euch hier auf unseren Seiten informieren.

Im Blankenburger Anglerverein werden diese Vorbereitungslehrgänge, vor 2006 als freiwillige Schulungen, alle 6 Monate angeboten. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Interessierte pro Lehrgang begrenzt!

Anmeldungen können über den Sportfreund Olaf Wackermann aus Wienrode unter der Telefonnummer 03944/352053 oder per E-Mail getätigt werden.


Tipp:

Fischereischein für Sachsen-Anhalt online absolvieren.














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